Bitte beachten Sie: Die Matratze darf maximal 15 cm hoch sein. Sie dient – speziell bei Hochbetten – der Sicherheit des Kindes. Wenn eine höhere Matratze verwendet wird, so ist der Abstand zur Oberkante der Absturzsicherung zu gering und das Risiko des Herausfallens grösser. Aus diesem Grund legt die DIN-Norm eine maximale Matratzenhöhe von 14 bzw. 15 cm für diese Art von Betten fest.
ACHTUNG!
Die verstellbaren Federleistenroste dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in Spiel-, Hoch- und Etagenbetten sowie Kojenbetten verwendet werden.
Wichtige Infos: